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Dienstleistungsfreiheit: Dienste der Informationsgesellschaft – Grundsatz der Aufsicht im HerkunftsMS – Ausnahme vom Grundsatz des freien Verkehrs von Diensten der Informationsgesellschaft – Begriff der „Maßnahmen ... betreffen...

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Art 3 Abs 4 der RL 2000/31/EG ist dahin auszulegen, dass generell-abstrakte Maßnahmen, die sich auf eine allgemein umschriebene Kategorie bestimmter Dienste der Informationsgesellschaft beziehen und unterschiedslos für alle Anbieter dieser Kategorie von Diensten gelten, nicht unter den Begriff „Maßnahmen ... betreffen[d] einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft“ iS dieser Bestimmung fallen.

  • WBl-Slg 2024/2
  • Art 28a Abs 1 der RL 2010/13/EU des EP und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (RL über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 3 Abs 4 und 5 der RL 2000/31/EG des EP und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insb des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („RL über den elektronischen Geschäftsverkehr“)
  • EuGH, 09.11.2023, Rs C-376/22, Google Ireland Limited, Meta Platforms Ireland Limited, Tik Tok Technology Limited/Kommunikationsbehörde Austria [KommAustria], Beteiligte: Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt; Ve

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