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Wechsel; Auslegung; Wechselstrenge; Fälligkeit Sichtwechsel; Anforderungen an Vorlage; fehlerhafte, jedoch nicht notwendige Form

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Ein formfreies Rechtsgeschäft ist wegen Mängeln des darüber aufgenommenen Notariatsakts nicht nichtig.

Vom Grundsatz der Wechselstrenge kann abgewichen werden, wenn sich die Parteien des Wechselbegebungsvertrags gegenüberstehen.

Die für den Eintritt der Fälligkeit eines Sichtwechsels erforderliche Vorlage zur Zahlung besteht in der ausdrücklichen oder stillschweigenden, daher keiner besonderen Form bedürftigen Aufforderung zur Zahlung der Wechselsumme.

  • Art 25 WG
  • § 66 NO
  • Art 17 WG
  • OGH, 27.06.2023, 8 Ob 46/23g
  • OLG Graz, 14.04.2023, 2 R 30/23h-47.2
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 40 WG
  • WBl-Slg 2024/12
  • Art 34 WG

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