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Vertriebsvertrag; Auslegung von Konkurrenzklauseln

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Konkurrenzklauseln sind mangels besonderer Interpretationsregeln nach den Bestimmungen der §§ 914 f ABGB auszulegen.

Die Auslegung eines Konkurrenzverbots durch ergänzende Vertragsauslegung kommt nur dann in Betracht, wenn dies der Zweck der Vereinbarung, die Verkehrssitte, oder unter Unternehmern gewichtige Umstände erfordern.

  • § 879 ABGB
  • § 915 ABGB
  • § 914 ABGB
  • OLG Linz, 23.11.2022, 2 R 156/22g-32
  • LG Salzburg, 25.08.2022, 10 Cg 122/21f-27
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2024/11
  • OGH, 24.05.2023, 7 Ob 20/23a

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