Öffentliche Aufträge: Nachprüfungsverfahren im Bereich des öffentlichen Auftragswesens – Auftraggeber mit Sitz in einem anderen MS als dem des Sitzes einer zentralen Beschaffungsstelle, die in seinem Auftrag und auf seine Rechn...
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 38
- Rechtsprechung, 2991 Wörter
- Seiten 17 -20
- https://doi.org/10.33196/wbl202401001701
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1. Art 57 Abs 3 der RL 2014/25/EU ist dahin auszulegen, dass eine zentrale Beschaffung im Rahmen der gemeinsamen Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen MS von einer zentralen Beschaffungsstelle „mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat“ durchgeführt wird, wenn der Auftraggeber seinen Sitz in einem anderen MS als dem des Sitzes der zentralen Beschaffungsstelle hat, gegebenenfalls auch unabhängig vom Sitz einer dritten Stelle, die den Auftraggeber oder die zentrale Beschaffungsstelle beherrscht.
2. Art 57 Abs 3 der RL 2014/25 ist im Licht der Erwägungsgründe 78 und 82 dieser RL dahin auszulegen, dass sich die in dieser Bestimmung verankerte Kollisionsnorm, wonach die zentralen Beschaffungstätigkeiten einer zentralen Beschaffungsstelle gemäß den nationalen Bestimmungen des MS, in dem diese zentrale Beschaffungsstelle ihren Sitz hat, erfolgen, auf Nachprüfungsverfahren iS der RL 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor in der Fassung der RL 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe erstreckt, die diese Tätigkeiten betreffen, soweit diese zentrale Beschaffungsstelle das Vergabeverfahren durchgeführt hat.
- WBl-Slg 2024/1
- EuGH, 23.11.2023, Rs C-480/22, EVN Business Service GmbH, Elektra EOOD, Penon EOOD; Verwaltungsgerichtshof [Österreich]
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 57 Abs 3 der RL 2014/25/EU des EP und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der RL 2004/17/EG
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