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DSB Bescheid 2.9.2019, D123.862/0008-DSB/2019 – Auskunft während des Verfahrens durch die Datenschutzbehörde

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 8
Inhalt:
Judikaturspiegel
Umfang:
70 Wörter, Seiten 44-44

20,00 €

inkl MwSt

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Nach § 24 Abs 6 DSG hat ein Verantwortlicher die Möglichkeit, eine behauptete Rechtsverletzung bis zum Abschluss des Verfahrens vor der DSB zu beseitigen (hier: Auskunftserteilung). Da das DSG nicht vorsieht, dass eine Handlung direkt gegenüber dem Betroffenen (Beschwerdeführer) zu erfolgen hat, kann die geforderte Handlung (Auskunft) auch gegenüber der DSB, im Verfahren vor der DSB, nachgeholt werden.

  • ZIIR-Slg 2020/13
  • Medienrecht
  • DSB, 02.09.2019, D123.862/0008-DSB/2019, Auskunft während des Verfahrens durch die Datenschutzbehörde

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