


OGH Urteil 13.6.2019, 4 Ob 100/19p – Breitbandleitungen sind Teil des Grundes
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 8
- Inhalt:
- Judikaturspiegel
- Umfang:
- 62 Wörter, Seiten 42-42
20,00 €
inkl MwSt




-
Der Grundsatz „superficies solo cedit“ nach § 297 ABGB gilt auch für in der Erde verlegte Leitungen (insb Breitbandleitungen). Zwar können Leitungsrechte dinglich oder obligatorisch oder durch Sondergesetze/Rechtsakte begründet werde, fehlt eine solche Rechtsgrundlage, dann sind Breitbandleitungen wirtschaftlich untrennbar mit dem Grundstück verbunden und stehen damit im Eigentum des Grundeigentümers.
-
- Medienrecht
- OGH, 13.06.2019, 4 Ob 100/19p, Breitbandleitungen sind Teil des Grundes
- ZIIR-Slg 2020/4
Der Grundsatz „superficies solo cedit“ nach § 297 ABGB gilt auch für in der Erde verlegte Leitungen (insb Breitbandleitungen). Zwar können Leitungsrechte dinglich oder obligatorisch oder durch Sondergesetze/Rechtsakte begründet werde, fehlt eine solche Rechtsgrundlage, dann sind Breitbandleitungen wirtschaftlich untrennbar mit dem Grundstück verbunden und stehen damit im Eigentum des Grundeigentümers.
- Medienrecht
- OGH, 13.06.2019, 4 Ob 100/19p, Breitbandleitungen sind Teil des Grundes
- ZIIR-Slg 2020/4