Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

OGH Urteil 27.6.2019, 6 Ob 30/19h – nicht öffentlich getätigte Rufschädigung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 8
Inhalt:
Judikaturspiegel
Umfang:
57 Wörter, Seiten 42-42

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel OGH Urteil 27.6.2019, 6 Ob 30/19h – nicht öffentlich getätigte Rufschädigung in den Warenkorb legen

Eine nicht öffentlich vorgebrachte Rufschädigung liegt nur dann vor, wenn der Mitteilende mit der vertraulichen Behandlung durch den Mitteilungsempfänger rechnen kann. Dies ist bspw der Fall, wenn die Mitteilung gegenüber Institutionen getätigt wird, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen; gleiches gilt für Straf-/Disziplinaranzeigen an die zuständigen Stellen.

  • ZIIR-Slg 2020/5
  • OGH, 27.06.2019, 6 Ob 30/19h, nicht öffentlich getätigte Rufschädigung
  • Medienrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice