Verwaiste Werke zwischen Harmonisierungsstreben und Umsetzungsvielfalt (Teil 1)
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 8
- Aufsatz, 9018 Wörter
- Seiten 22 -36
- https://doi.org/10.33196/ziir202001002201
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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke und deren Umsetzung in nationales Recht. Dabei werden die Regelungen verglichen, die in Österreich und Deutschland geschaffen wurden, um verwaiste Werke einer Nutzung durch die von der Richtlinie privilegierten Einrichtungen zuzuführen. Trotz einer vollharmonisierenden Richtlinie finden sich einige Unterschiede in der Umsetzung, die durchaus Relevanz aufweisen. Neben diesen Unterschieden scheinen wiederum auch unerwartete Gemeinsamkeiten auf, die trotz unterschiedlichen Wortlauts und unterschiedlicher Systematik zu einer inhaltlichen Übereinstimmung führen. In diesem Beitrag wird außerdem noch kurz auf einige technische Aspekte, vor allem im Zusammenhang mit der Datenbank über verwaiste Werke, eingegangen.
- Köbler, Judith
- Richtlinienumsetzung
- § 61b deutsches Urheberrechtsgesetz
- § 61c deutsches Urheberrechtsgesetz
- Deutschland
- § 56e österreichisches UrhG
- Europäische Union
- § 61a deutsches Urheberrechtsgesetz
- Verwaiste Werke
- Urheberrecht
- Österreich
- ZIIR 2020, 22
- Richtlinie 2012/28/EU
- Harmonisierung
- Medienrecht
- § 61 deutsches Urheberrechtsgesetz
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