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König, Bernhard

Einstweilige Verfügung auf Unterlassung „zur Verstärkung des Unterlassungsgebots“ auch gegen Dritte zulässig

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Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung (hier: gegen Mutterunternehmen) kann auch gegen Dritte (hier: Tochter- und Enkelunternehmen und deren Geschäftsführer), gegen die sich der zu sichernde Unterlassungsanspruch nicht richtet, „zur Verstärkung des Unterlassungsgebots“ erlassen werden. Dies auch dann, wenn (nur) die Verfolgung des fraglichen Anspruchs gesichert werden soll (§ 381 Z 1 EO), aber kein unwiederbringlicher Schaden (§ 381 Z 2 EO) droht.

  • König, Bernhard
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 20.02.2020, 6 Ob 239/19v
  • BG für Handelssachen Wien, 16.04.2019, 6 C 205/19v
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 380 EO
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 379 EO
  • § 381 Z 1 EO
  • HG Wien, 21.10.2019, 1 R 158/19k
  • § 378 EO
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2020, 399

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