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Parteistellung der Kultusgemeinde im Auflösungsverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 142
- Rechtsprechung, 4145 Wörter
- Seiten 404-409
- https://doi.org/10.33196/jbl202006040402
30,00 €
inkl MwStDas Verfahren zur Aufhebung der Rechtspersönlichkeit einer Kultusgemeinde führt zur Erlassung eines Bescheides, der in bestehende subjektive Rechte der rechtsfähigen – und damit parteifähigen – Kultusgemeinde eingreift. Aus diesem Eingriff kann die betroffene Kultusgemeinde ein subjektives Recht darauf ableiten, dass diese Aufhebung nur bei Vorliegen der dafür geforderten Voraussetzungen erfolgt; sie hat daher auch das Recht, an diesem Verfahren als Partei teilzunehmen.
- JBL 2020, 404
- § 4 IslamG
- Öffentliches Recht
- VwGH, 30.01.2020, Ro 2019/10/0026
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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