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Juristische Blätter

Heft 6, Juni 2020, Band 142

Parteistellung der Kultusgemeinde im Auflösungsverfahren

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Das Verfahren zur Aufhebung der Rechtspersönlichkeit einer Kultusgemeinde führt zur Erlassung eines Bescheides, der in bestehende subjektive Rechte der rechtsfähigen – und damit parteifähigen – Kultusgemeinde eingreift. Aus diesem Eingriff kann die betroffene Kultusgemeinde ein subjektives Recht darauf ableiten, dass diese Aufhebung nur bei Vorliegen der dafür geforderten Voraussetzungen erfolgt; sie hat daher auch das Recht, an diesem Verfahren als Partei teilzunehmen.

  • JBL 2020, 404
  • § 4 IslamG
  • Öffentliches Recht
  • VwGH, 30.01.2020, Ro 2019/10/0026
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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