Zum Hauptinhalt springen

Parteistellung der Kultusgemeinde im Auflösungsverfahren

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das Verfahren zur Aufhebung der Rechtspersönlichkeit einer Kultusgemeinde führt zur Erlassung eines Bescheides, der in bestehende subjektive Rechte der rechtsfähigen – und damit parteifähigen – Kultusgemeinde eingreift. Aus diesem Eingriff kann die betroffene Kultusgemeinde ein subjektives Recht darauf ableiten, dass diese Aufhebung nur bei Vorliegen der dafür geforderten Voraussetzungen erfolgt; sie hat daher auch das Recht, an diesem Verfahren als Partei teilzunehmen.

  • JBL 2020, 404
  • § 4 IslamG
  • Öffentliches Recht
  • VwGH, 30.01.2020, Ro 2019/10/0026
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!