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Juristische Blätter

Heft 6, Juni 2020, Band 142

„Ibiza-Video“: Rechtfertigung der Veröffentlichung widerrechtlich hergestellter Aufnahmen durch Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse

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Allgemein ist der Ermessensspielraum bei der Rechtfertigung eines Eingriffs in das von Art 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens umso eingeschränkter, je mehr wesentliche Aspekte der Existenz oder Identität einer Person betroffen sind. Bei der Interessenabwägung kommt es daher auch auf den Grad der Vertraulichkeit des Gesprochenen und den Lebensbereich, dem dieses zugeordnet ist, an. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob eine Bildaufnahme in einer Situation stattfindet, in der die freie Entfaltung der Person bereits eingeschränkt ist.

§ 120 Abs 2 StGB pönalisiert die Weitergabe oder Veröffentlichung nicht nur von strafrechtswidrig gewonnenen, sondern auch von sonstwie erlangten Tonaufnahmen einer nicht öffentlichen Äußerung an Unberechtigte ohne Einverständnis des Sprechenden.

Art 10 EMRK schützt sowohl das Empfangen von Informationen und Ideen als auch deren Weitergabe. Die Weitergabe muss dabei nicht zwingend gegenüber der Allgemeinheit erfolgen; auch ein Brief an einen einzigen Empfänger fällt unter Art 10 EMRK. Der Umstand, dass ein Rechtssubjekt kommerzielle Interessen verfolgt, führt nicht zum Verlust der von Art 10 EMRK garantierten Rechte. In der Interessenabwägung zur Rechtfertigung der Weitergabe vertraulicher Informationen kann es aber zu Lasten des die Information Weitergebenden ausschlagen, wenn er aus Animosität oder zu seinem eigenen finanziellen Nutzen handelt.

Ein Eingriff in die Privatsphäre kann durch die von Art 10 EMRK geschützte Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt werden, wenn die zu beurteilende Eingriffshandlung tatsächlich einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse leistet (hier: Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“).

  • § 78 UrhG
  • § 16 ABGB
  • Art 10 EMRK
  • Öffentliches Recht
  • OLG Wien, 30.10.2019, 13 R 157/19g
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Art 8 EMRK
  • JBL 2020, 378
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 23.01.2020, 6 Ob 236/19b
  • § 120 StGB
  • LGZ Wien, 05.09.2019, 25 Cg 39/19t
  • Arbeitsrecht

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