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Entgeltfortzahlung nach einvernehmlicher Auflösung während des Krankenstandes

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Die durch BGBl 2017/153 eingeführte Bestimmung, wonach der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch dann bestehen bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder Unglücksfall einvernehmlich beendet wird, erfasst sämtliche einvernehmliche Auflösungen. Sie ist nicht teleologisch auf Vereinbarungen zu reduzieren, die nur im Interesse des Arbeitgebers getroffen wurden.

  • WBl-Slg 2021/177
  • LG Salzburg, 15.10.2020, 32 Cgs 103/20p-7
  • § 9 Abs 1 AngG
  • OGH, 22.06.2021, 10 ObS 67/21g
  • OLG Linz, 10.02.2021, 12 Rs 95/20g-11
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 5 EFZG
  • § 143 Abs 1 Z 3 ASVG

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