


Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung bei Betriebspensionen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1034 Wörter, Seiten 589-590
30,00 €
inkl MwSt




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Betriebspensionen fallen unter den weiten Entgeltbegriff des GlBG. Dazu zählen auch Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierung beim Entgelt. Das gilt auch für einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, mit dem Nachzahlung eines fehlenden Deckungserfordernisses an die Pensionskasse begehrt wird. Für diesen Anspruch sowie für einen Rechnungslegungsanspruch als Nebenanspruch gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt mit der ausreichenden Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger.
-
- § 12 Abs 2 GlBG
- § 1486 ABGB
- OLG Linz, 10.06.2020, 12 Ra 23/20v-16
- § 15 Abs 2 GlBG
- OGH, 25.06.2021, 8 ObA 95/20 h
- § 15 Abs 1 GlBG
- WBl-Slg 2021/174
- § 1489 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Linz, 29.01.2020, 7 Cga 75/19 p-12
Betriebspensionen fallen unter den weiten Entgeltbegriff des GlBG. Dazu zählen auch Schadenersatzansprüche wegen Diskriminierung beim Entgelt. Das gilt auch für einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, mit dem Nachzahlung eines fehlenden Deckungserfordernisses an die Pensionskasse begehrt wird. Für diesen Anspruch sowie für einen Rechnungslegungsanspruch als Nebenanspruch gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt mit der ausreichenden Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger.
- § 12 Abs 2 GlBG
- § 1486 ABGB
- OLG Linz, 10.06.2020, 12 Ra 23/20v-16
- § 15 Abs 2 GlBG
- OGH, 25.06.2021, 8 ObA 95/20 h
- § 15 Abs 1 GlBG
- WBl-Slg 2021/174
- § 1489 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Linz, 29.01.2020, 7 Cga 75/19 p-12