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Verweigerung Bucheinsichtsrecht; befürchteter Missbrauch der Informationen

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Für die Verweigerung des Bucheinsichtsrechts wegen zu erwartenden Missbrauchs sind konkrete Behauptungen sowohl zur Gefährdung als auch zur Relevanz der strittigen Geschäftsunterlagen erforderlich.

  • § 22 Abs 2 GmbHG
  • WBl-Slg 2021/179
  • OLG Wien, 15.03.2021, 6 R 27/21s-16
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 12.05.2021, 6 Ob 81/21m

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