


Lange Verjährungsfrist gegenüber den nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz strafrechtlich selbst verantwortlichen Verbänden
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 35
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3239 Wörter, Seiten 594-597
30,00 €
inkl MwSt




-
Der gegen den strafrechtlich verantwortlichen Verband gerichtete Vorwurf wiegt in seiner Gesamtheit nicht weniger schwer als jener gegen den qualifiziert strafbar handelnden Täter. Beide sind damit weitaus weniger schutzwürdig als der durchschnittliche Ersatzpflichtige. Beiden kommt daher gem § 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB die Rechtswohltat der bloß dreijährigen Verjährung nicht zu.
-
- OLG Wien als BerufungsG, 29.06.2020, 4 R 136/19b-92
- § 3 VbVG
- OGH, 15.03.2021, 6 Ob 239/20w
- WBl-Slg 2021/178
- § 1489 ABGB
- HG Wien, 02.09.2019, 58 Cg 11/13w-85
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Der gegen den strafrechtlich verantwortlichen Verband gerichtete Vorwurf wiegt in seiner Gesamtheit nicht weniger schwer als jener gegen den qualifiziert strafbar handelnden Täter. Beide sind damit weitaus weniger schutzwürdig als der durchschnittliche Ersatzpflichtige. Beiden kommt daher gem § 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB die Rechtswohltat der bloß dreijährigen Verjährung nicht zu.
- OLG Wien als BerufungsG, 29.06.2020, 4 R 136/19b-92
- § 3 VbVG
- OGH, 15.03.2021, 6 Ob 239/20w
- WBl-Slg 2021/178
- § 1489 ABGB
- HG Wien, 02.09.2019, 58 Cg 11/13w-85
- Allgemeines Wirtschaftsrecht