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Heft 10, Oktober 2021, Band 35
Lange Verjährungsfrist gegenüber den nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz strafrechtlich selbst verantwortlichen Verbänden
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 3239 Wörter
- Seiten 594-597
- https://doi.org/10.33196/wbl20211059401
30,00 €
inkl MwStDer gegen den strafrechtlich verantwortlichen Verband gerichtete Vorwurf wiegt in seiner Gesamtheit nicht weniger schwer als jener gegen den qualifiziert strafbar handelnden Täter. Beide sind damit weitaus weniger schutzwürdig als der durchschnittliche Ersatzpflichtige. Beiden kommt daher gem § 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB die Rechtswohltat der bloß dreijährigen Verjährung nicht zu.
- OLG Wien als BerufungsG, 29.06.2020, 4 R 136/19b-92
- § 3 VbVG
- OGH, 15.03.2021, 6 Ob 239/20w
- WBl-Slg 2021/178
- § 1489 ABGB
- HG Wien, 02.09.2019, 58 Cg 11/13w-85
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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