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Übernahmerecht: Rechts- bzw bestandskräftige Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebots festgestellt wird – Bindungswirkung dieser Entscheidung in einem späteren, von derselben...

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Die Art 4 und 17 der RL 2004/25/EG in der durch die RL 2014/59/EU des EP und des Rates vom 15. Mai 2014 geänderten Fassung sind im Licht der durch das Unionsrecht garantierten Verteidigungsrechte, insbesondere des Rechts auf Anhörung, sowie der Art 47 und 48 der Charta der Grundrechte der EU dahin auszulegen, dass sie einer Praxis eines MS entgegenstehen, nach der eine rechts- bzw bestandskräftige Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen diese RL festgestellt wurde, in einem späteren wegen dieses Verstoßes geführten Verwaltungsstrafverfahren Bindungswirkung entfaltet, soweit die Parteien dieses Verfahrens im vorangegangenen Verfahren zur Feststellung dieses Verstoßes die Verteidigungsrechte, insb das Recht auf Anhörung, nicht uneingeschränkt wahrnehmen konnten sowie das Aussageverweigerungsrecht und die Unschuldsvermutung nicht in Bezug auf Tatsachen geltend machen bzw nutzen konnten, auf die später der Tatvorwurf gestützt wird, oder soweit ihnen gegen eine solche Entscheidung kein Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem sowohl in Sach- als auch in Rechtsfragen zuständigen Gericht gewährt wird.

  • WBl-Slg 2021/171
  • EuGH, 09.09.2021, Rs C-546/18, FN, GM, Adler Real Estate AG, HL, Petrus Advisers LLP/Übernahmekommission; Bundesverwaltungsgericht [Österreich]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 4 und 17 der RL 2004/25/EG des EP und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote
  • Art 47 der Charta der Grundrechte der EU

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