


Erbringen des Vermögensopfers bei Verzicht auf ein vorbehaltenes Fruchtgenussrecht
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 139
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2298 Wörter, Seiten 791-793
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Bei Vorbehalten eines Fruchtgenussrechts ist das Vermögensopfer erbracht, sobald der Geschenkgeber auf dieses Recht gegenüber dem Geschenknehmer verzichtet und dieser den Verzicht – allenfalls auch stillschweigend – annimmt. Auf die Löschung des Fruchtgenussrechts im Grundbuch kommt es nicht an.
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- LG Korneuburg, 25.05.2016, 10 Cg 11/16a
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 28.03.2017, 2 Ob 35/17m
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Wien, 22.11.2016, 16 R 114/16a
- JBL 2017, 791
- Zivilverfahrensrecht
- § 785 ABGB
- Arbeitsrecht
Bei Vorbehalten eines Fruchtgenussrechts ist das Vermögensopfer erbracht, sobald der Geschenkgeber auf dieses Recht gegenüber dem Geschenknehmer verzichtet und dieser den Verzicht – allenfalls auch stillschweigend – annimmt. Auf die Löschung des Fruchtgenussrechts im Grundbuch kommt es nicht an.
- LG Korneuburg, 25.05.2016, 10 Cg 11/16a
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 28.03.2017, 2 Ob 35/17m
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Wien, 22.11.2016, 16 R 114/16a
- JBL 2017, 791
- Zivilverfahrensrecht
- § 785 ABGB
- Arbeitsrecht