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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Ersatz von Inkassokosten trotz Honorarverzichts; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Vergleichsangebot.

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§§ 1293, 1323 ABGB; §§ 6, 28 KSchG; §§ 1a, 2 UWG; § 409 ZPO. Ein Honorarverzicht des Inkassobüros gegenüber seinem Auftraggeber soll den säumigen Schuldner nicht entlasten. Er bleibt dessen ungeachtet zum Ersatz der Kosten schuldhaft verursachter Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen verpflichtet.

Das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs durch den AGB-Verwender beseitigt im Regelfall die Wiederholungsgefahr. Das Vergleichsanbot muss dafür ein ungerechtfertigtes Begehren des Verbandsklägers nicht umfassen, sodass sich der AGB-Verwender zB die ihm zustehende Leistungsfrist vorbehalten kann.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 12.07.2016, 4 Ob 139/16v
  • oeba-Slg 2016/2270

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