Ersatz von Inkassokosten trotz Honorarverzichts; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Vergleichsangebot.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 64
- Rechtsprechung des OGH, 1019 Wörter
- Seiten 767 -768
- https://doi.org/10.47782/oeba201610076701
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§§ 1293, 1323 ABGB; §§ 6, 28 KSchG; §§ 1a, 2 UWG; § 409 ZPO. Ein Honorarverzicht des Inkassobüros gegenüber seinem Auftraggeber soll den säumigen Schuldner nicht entlasten. Er bleibt dessen ungeachtet zum Ersatz der Kosten schuldhaft verursachter Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen verpflichtet.
Das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs durch den AGB-Verwender beseitigt im Regelfall die Wiederholungsgefahr. Das Vergleichsanbot muss dafür ein ungerechtfertigtes Begehren des Verbandsklägers nicht umfassen, sodass sich der AGB-Verwender zB die ihm zustehende Leistungsfrist vorbehalten kann.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 12.07.2016, 4 Ob 139/16v
- oeba-Slg 2016/2270
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