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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus/​Zöchling-​Jud, Brigitta

OGH: Mindestverzinsungsklauseln in Leasingverträgen unwirksam.

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§§ 867, 870, 871, 877, 879, 1000, 1016, 1393, 1435, 1480, 1486, 1487, 1489 ABGB. Die Judikatur, wonach Zinsgleitklauseln auch in Unternehmerkrediten „symmetrisch“ bzw „zweiseitig“ sein müssen, ist auf Mindestverzinsungsklauseln in Leasingverträgen sinngemäß anzuwenden. Sie sind daher als gemäß § 879 Abs 3 ABGB relativ nichtig zu qualifizieren.

Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Leasingnehmers auf Rückforderung von periodisch geleistetem Leasingentgelt aufgrund eines Immobilienleasingvertrags mit einer gemäß § 879 Abs 3 ABGB nichtigen Zinsgleitklausel verjährt grundsätzlich in drei Jahren ab der jeweiligen Zahlung. Die lange Verjährungsfrist greift jedoch, wenn dem Leasinggeber arglistige Irreführung vorzuwerfen ist.

  • Bollenberger, Raimund
  • Zöchling-Jud, Brigitta
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2269
  • OGH, 18.05.2016, 3 Ob 47/16g

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