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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Verjährung des Rückersatzanspruchs wegen verbotener Einlagenrückgewähr.

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§§ 1478, 1486 ABGB; §§ 82, 83 GmbHG. Der Rückforderungsanspruch nach § 83 GmbHG konkurriert mit allgemeinem Bereicherungsrecht. Demnach kommt neben der Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG auch die allgemeine - je nach Lage des Falles: kurze oder lange - Verjährungsfrist zum Tragen. Die Privilegierung des Empfängers einer Leistung, der von deren Verbotswidrigkeit keine Kenntnis hat, in § 83 Abs 5 GmbHG schlägt nicht auf das allgemeine Bereicherungsrecht durch.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2275
  • OGH, 26.04.2016, 6 Ob 79/16k

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