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Ersatzkarenz und Elternteilzeit
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 2470 Wörter
- Seiten 404-407
- https://doi.org/10.33196/wbl201707040402
30,00 €
inkl MwStKommt zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber keine Einigung über eine begehrte Elternteilzeitbeschäftigung zu Stande, kann die Arbeitnehmerin binnen einer Woche bekannt geben, dass sie an Stelle der Teilzeit (Ersatz-)Karenz in Anspruch nimmt. Eine solche Erklärung bewirkt keinen Verlust ihres Anspruches auf Elternteilzeitbeschäftigung.
- ASG Wien, 26.02.2015, 7 Cga 108/14y-9
- § 15k MuttschG
- § 15h MuttschG
- WBl-Slg 2017/125
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 15m Abs 1 MuttschG
- OLG Wien, 23.08.2016, 7 Ra 75/15y-24
- OGH, 16.12.2016, 8 ObA 72/16w
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