


Erzeugung von Suchtgift, Anbau von Cannabispflanzen zur Suchtgiftgewinnung, Kunstfreiheit, irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts, Putativrechtfertigung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 8
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 4328 Wörter, Seiten 626-632
20,00 €
inkl MwSt




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Im Hinblick auf die Feststellung des Erstgerichts, dass die Cannabispflanzen nicht zur Gewinnung von Suchtgiften angebaut wurden, sondern um ein Kunstprojekt zu realisieren, ist die subjektive Tatseite des Vergehens nach § 27 Abs 1 Z 2 SMG nicht erfüllt.
Da die Angeklagten lediglich ein Kunstprojekt realisieren wollten und davon ausgingen, dass ihre Kunstinstallation durch die Freiheit der Kunst gem Art 17a StGG gedeckt und damit gerechtfertigt ist, kommt den Angeklagten hinsichtlich des Vorwurfs der Erzeugung von Suchtgift (§ 27 Abs 1 Z 1 3. Fall SMG) jedenfalls die in § 8 Abs 1 StGB normierte Putativrechtfertigung zugute.
-
- Schwaighofer, Klaus
-
- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- JST-Slg 2021/73
- Art 17a StGG
- § 27 Abs 1 Z 2 SMG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 8 Abs 1 StGB
- LGSt Graz, 20.09.2021, 2 Bl 43/21s
Im Hinblick auf die Feststellung des Erstgerichts, dass die Cannabispflanzen nicht zur Gewinnung von Suchtgiften angebaut wurden, sondern um ein Kunstprojekt zu realisieren, ist die subjektive Tatseite des Vergehens nach § 27 Abs 1 Z 2 SMG nicht erfüllt.
Da die Angeklagten lediglich ein Kunstprojekt realisieren wollten und davon ausgingen, dass ihre Kunstinstallation durch die Freiheit der Kunst gem Art 17a StGG gedeckt und damit gerechtfertigt ist, kommt den Angeklagten hinsichtlich des Vorwurfs der Erzeugung von Suchtgift (§ 27 Abs 1 Z 1 3. Fall SMG) jedenfalls die in § 8 Abs 1 StGB normierte Putativrechtfertigung zugute.
- Schwaighofer, Klaus
- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- JST-Slg 2021/73
- Art 17a StGG
- § 27 Abs 1 Z 2 SMG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 8 Abs 1 StGB
- LGSt Graz, 20.09.2021, 2 Bl 43/21s