



EuGH: Veröffentlichung sensibler Daten zur Korruptionsverhütung im öffentlichen Sektor
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 10
- Judikatur, 10293 Wörter
- Seiten 446 -461
- https://doi.org/10.33196/ziir202204044601
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Der Anwendungsbereich von Art 9 Abs 1 DSGVO ist zum Schutz der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten weit auszulegen.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten, die geeignet sind, die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person indirekt zu offenbaren (hier: durch Bekanntgabe von näheren Umständen über ihre Familie und ihre persönlichen Beziehungen) auf der Website einer Behörde, die für die Entgegennahme und die inhaltliche Kontrolle von Erklärungen über private Interessen iSe Korruptionsverhütung zuständig ist, stellt eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art 9 Abs 1 DSGVO dar.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Datenschutzrecht
- Vergabe öffentlicher Mittel
- Personen im öffentlichen Dienst
- Registertransparenz
- Erkennbarkeit der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person
- Art 52 Abs 1 GRC
- Art 6 Abs 1 lit c DSGVO
- Daten, besonders kategorisierte
- Art 7 lit c; 8 Abs 1 RL 95/46/EG
- EuGH, 01.08.2022, C-184/20, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija
- Korruptionsbekämpfung
- Medienrecht
- Art 8 GRC
- Art 9 Abs 1 DSGVO
- ZIIR 2022, 446
- Art 7 GRC
- Art 9 Abs 2 lit g DSGVO
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