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Thiele, Clemens

OGH: FAGG gilt auch für Click and Collect im Lockdown

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Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem im Sinn des § 3 Z 2 FAGG setzt kein organisiertes Versandsystem voraus.

Nach seiner Zwecksetzung oder neben den gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 18 FAGG bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass ein behördliches Betretungsverbot (wie etwa im COVID-19-Lockdown I) der Anwendung des Fernabsatzregimes im Allgemeinen oder dem Rücktrittsrecht im Besonderen entgegensteht.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Widerrufsbelehrung
  • Charakteristika des Online-Handels
  • Rücktrittsrecht des Verbrauchers
  • Click and Collect
  • OGH, 30.06.2022, 9 Ob 39/22h, Whirlpool
  • § 18 FAGG
  • § 11 FAGG
  • Medienrecht
  • COVID-19-Lockdown
  • § 3 Z 2 FAGG
  • ZIIR 2022, 462
  • Fernabsatzgeschäft, Kriterien für

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