


Gerichtliche Genehmigung eines Mandatsvertrags zwischen Tochtergesellschaft einer Privatstiftung und Rechtsanwalts-GmbH; Rekurslegitimation der Begünstigten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 631 Wörter, Seiten 112-112
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Unmittelbar beeinflusst ist eine Person dann, wenn die in Aussicht genommene Entscheidung Rechte oder Pflichten dieser Person ändert, ohne dass noch eine andere Entscheidung gefällt werden muss. Reflexwirkungen allein reichen nicht aus, eine materielle Parteistellung zu begründen.
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- WBl-Slg 2024/30
- HG Wien, 06.02.2023, 75 Fr 47640/22a-10
- § 40 PSG
- § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG
- OLG Wien, 18.04.2023, 6 R 64/23k-19
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 17 Abs 5 PSG
- OGH, 30.08.2023, 6 Ob 118/23f
Unmittelbar beeinflusst ist eine Person dann, wenn die in Aussicht genommene Entscheidung Rechte oder Pflichten dieser Person ändert, ohne dass noch eine andere Entscheidung gefällt werden muss. Reflexwirkungen allein reichen nicht aus, eine materielle Parteistellung zu begründen.
- WBl-Slg 2024/30
- HG Wien, 06.02.2023, 75 Fr 47640/22a-10
- § 40 PSG
- § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG
- OLG Wien, 18.04.2023, 6 R 64/23k-19
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 17 Abs 5 PSG
- OGH, 30.08.2023, 6 Ob 118/23f