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Liquidation einer GesbR; Gerichtliches Weisungungsrecht gegenüber dem Liquidator; Rechtsweg bei Streitigkeiten über Verteilung des und Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen

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Es besteht weder gerichtliches Weisungsrecht gegenüber dem Liquidator noch können die Gesellschafter ein solches auf das Gericht übertragen.

Streitigkeiten, über die Verteilung und darüber welche Gegenstände zum GesbR-Vermögen zählen, sind mittels Klage im streitigen Verfahren zwischen den Gesellschaftern auszutragen.

  • § 1216a ABGB
  • § 1216c ABGB
  • OGH, 30.08.2023, 6 Ob 130/23w
  • WBl-Slg 2024/28
  • § 146 UGB
  • LG Wiener Neustadt, 25.05.2023, 19 R 25/23x-68
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1175 ABGB
  • § 152 UGB
  • § 147 UGB
  • § 1216b ABGB
  • § 145 UGB

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