


Liquidation einer GesbR; Gerichtliches Weisungungsrecht gegenüber dem Liquidator; Rechtsweg bei Streitigkeiten über Verteilung des und Zugehörigkeit zum Gesellschaftsvermögen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 459 Wörter, Seiten 110-111
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Es besteht weder gerichtliches Weisungsrecht gegenüber dem Liquidator noch können die Gesellschafter ein solches auf das Gericht übertragen.
Streitigkeiten, über die Verteilung und darüber welche Gegenstände zum GesbR-Vermögen zählen, sind mittels Klage im streitigen Verfahren zwischen den Gesellschaftern auszutragen.
-
- § 1216a ABGB
- § 1216c ABGB
- OGH, 30.08.2023, 6 Ob 130/23w
- WBl-Slg 2024/28
- § 146 UGB
- LG Wiener Neustadt, 25.05.2023, 19 R 25/23x-68
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1175 ABGB
- § 152 UGB
- § 147 UGB
- § 1216b ABGB
- § 145 UGB
Es besteht weder gerichtliches Weisungsrecht gegenüber dem Liquidator noch können die Gesellschafter ein solches auf das Gericht übertragen.
Streitigkeiten, über die Verteilung und darüber welche Gegenstände zum GesbR-Vermögen zählen, sind mittels Klage im streitigen Verfahren zwischen den Gesellschaftern auszutragen.
- § 1216a ABGB
- § 1216c ABGB
- OGH, 30.08.2023, 6 Ob 130/23w
- WBl-Slg 2024/28
- § 146 UGB
- LG Wiener Neustadt, 25.05.2023, 19 R 25/23x-68
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1175 ABGB
- § 152 UGB
- § 147 UGB
- § 1216b ABGB
- § 145 UGB