Zum Hauptinhalt springen

Gerichtsstand der Streitgenossenschaft bei Klagen gegen AR-Mitglied und Abschlussprüfer; Vorhersehbarkeit

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Es ist für einen Schädiger objektiv vorhersehbar, dass die Zuständigkeitsvorschrift des Art 8 Nr 1 EuGVVO es einem Geschädigten ermöglicht, bei Vorliegen des erforderlichen Sachzusammenhanges zwischen den Klagen gegen mehrere Schädiger am jeweiligen Gerichtsstand jedes einzelnen Schädigers die Klage gegen alle Schädiger einzubringen.

  • Art 8 EuGVVO
  • OLG Wien, 31.01.2022, 33 R 103/21s-20
  • WBl-Slg 2023/50
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 19.05.2022, 9 Ob 18/22w

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!