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Gerichtsstand der Streitgenossenschaft bei Klagen gegen AR-Mitglied und Abschlussprüfer; Vorhersehbarkeit
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 37
- Rechtsprechung, 2009 Wörter
- Seiten 164-166
- https://doi.org/10.33196/wbl202303016401
30,00 €
inkl MwStEs ist für einen Schädiger objektiv vorhersehbar, dass die Zuständigkeitsvorschrift des Art 8 Nr 1 EuGVVO es einem Geschädigten ermöglicht, bei Vorliegen des erforderlichen Sachzusammenhanges zwischen den Klagen gegen mehrere Schädiger am jeweiligen Gerichtsstand jedes einzelnen Schädigers die Klage gegen alle Schädiger einzubringen.
- Art 8 EuGVVO
- OLG Wien, 31.01.2022, 33 R 103/21s-20
- WBl-Slg 2023/50
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 19.05.2022, 9 Ob 18/22w
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