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Individualantrag eines Bankvorstands gegen Abberufungsbestimmungen im BWG unzulässig.

Autor

Stöger, Karl
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 64
Inhalt:
Erkenntnisse des VfGH
Umfang:
873 Wörter, Seiten 308-308

20,00 €

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§ 70 Abs 4 Z 1 BWG; Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG

Nach § 70 BWG erteilte Aufträge über die Abberufung der Geschäftsleiter richten sich an das Kreditinstitut, das allenfalls die negativen Konsequenzen der Nichtbefolgung des Auftrags zu tragen hat. Die Geschäftsleiter hingegen sind nicht unmittelbar durch die Bestimmung nachteilig betroffen, sondern erst durch die Entscheidung des Kreditinstituts sie abzuberufen. Ihre Individualanträge gegen die Abberufungsbestimmungen sind daher unzulässig.

  • Stöger, Karl
  • oeba-Slg 2016/45
  • VfGH, 17.09.2015, G 398/2015G 399/2015

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