


Zur außerordentlichen Kündigung eines FX-Kredits mangels Sicherheitenbestellung.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 64
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1436 Wörter, Seiten 294-296
20,00 €
inkl MwSt




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§ 987 ABGB. Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Kreditvertrags kann in seiner unzureichenden Besicherung oder in der unterlassenen Stellung bedungener Sicherheiten liegen, weil damit der Bank wegen des Vertrauensverlustes in den Kreditnehmer bzw wegen der aufgrund der Deckungslücke gefährdeten Kreditrückzahlung die Fortsetzung des Kreditverhältnisses unzumutbar wird.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist ein allgemeiner Grundsatz im Zivilrecht und nicht davon abhängig, ob ein solcher Grund konkret zwischen den Parteien ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde, zumal eine Kündigung unter Umständen auch bei vereinbarter Unkündbarkeit möglich ist.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 20.10.2015, 4 Ob 190/15t
- oeba-Slg 2016/2205
§ 987 ABGB. Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Kreditvertrags kann in seiner unzureichenden Besicherung oder in der unterlassenen Stellung bedungener Sicherheiten liegen, weil damit der Bank wegen des Vertrauensverlustes in den Kreditnehmer bzw wegen der aufgrund der Deckungslücke gefährdeten Kreditrückzahlung die Fortsetzung des Kreditverhältnisses unzumutbar wird.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ist ein allgemeiner Grundsatz im Zivilrecht und nicht davon abhängig, ob ein solcher Grund konkret zwischen den Parteien ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde, zumal eine Kündigung unter Umständen auch bei vereinbarter Unkündbarkeit möglich ist.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 20.10.2015, 4 Ob 190/15t
- oeba-Slg 2016/2205