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Zum Beginn der Verjährungsfrist bei Beratungsfehlern in Bezug auf Tilgungsträgerkredite.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 408 Wörter
- Seiten 296-296
- https://doi.org/10.47782/oeba201604029601
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inkl MwSt§ 1489 ABGB; § 226 ZPO. Bei Tilgungsträgerkrediten ist für den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend, wann der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entspricht. Eine - den Zusagen widersprechende und daher den Primärschaden darstellende - Risikoträchtigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn sich das Gesamtkonzept rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung des Darlehens und Geldmittelbeschaffung entwickeln kann.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- oeba-Slg 2016/2206
- OGH, 30.10.2015, 5 Ob 177/15p
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