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Insolvenzentgelt bei befristetem Arbeitsverhältnis
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 1011 Wörter
- Seiten 468-469
- https://doi.org/10.33196/wbl201708046801
30,00 €
inkl MwStDer Zweck der Begrenzung der gesicherten Ansprüche durch § 3 Abs 3 IESG liegt darin, dass diese Ansprüche auf ein Ausmaß beschränkt werden sollen, das durch gesetzliche oder kollektivvertragliche Regelungen vorgegeben ist. Einzelvertragliche Verlängerungen von Kündigungsfristen sollen keine anspruchserhöhende Wirkung haben. Deshalb sind auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine zu Grunde zu legen. Insolvenzentgelt gebührt daher nicht bis zum vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses.
- § 1162b ABGB
- § 3 Abs 3 IESG
- § 29 AngG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 23.02.2017, 9 Rs 91/16t-17
- OGH, 30.05.2017, 8 ObS 4/17x
- WBl-Slg 2017/146
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