


Interzession durch Beauftragung einer Bankgarantie.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1800 Wörter, Seiten 580-582
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§ 880a ABGB; §§ 25c, 25d KSchG. Die Bestimmung des § 25c KSchG ist sinngemäß anzuwenden, wenn der Verbraucher eine Bankgarantie beantragt und beibringt, die ihn im Falle ihrer Inanspruchnahme finanziell belastet, weil er für den Aufwandersatz des Garanten mit seinem gesamten Vermögen haftet.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 26.04.2017, 1 Ob 40/17i
- oeba-Slg 2017/2370
§ 880a ABGB; §§ 25c, 25d KSchG. Die Bestimmung des § 25c KSchG ist sinngemäß anzuwenden, wenn der Verbraucher eine Bankgarantie beantragt und beibringt, die ihn im Falle ihrer Inanspruchnahme finanziell belastet, weil er für den Aufwandersatz des Garanten mit seinem gesamten Vermögen haftet.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 26.04.2017, 1 Ob 40/17i
- oeba-Slg 2017/2370