


Zur „Beschwichtigung“ des Anlegers.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 251 Wörter, Seiten 589-590
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§ 1489 ABGB. Bedeutet die Aussage des Beraters, der Anleger möge sich „keine Sorgen machen“, nach den Umständen des Einzelfalls keine Zusicherung, der Anleger werde sein Kapital und die versprochenen Ausschüttungen (wieder) erhalten, tangiert sie den Lauf der Verjährungsfrist nicht.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 21.02.2017, 4 Ob 213/16a
- oeba-Slg 2017/2378
§ 1489 ABGB. Bedeutet die Aussage des Beraters, der Anleger möge sich „keine Sorgen machen“, nach den Umständen des Einzelfalls keine Zusicherung, der Anleger werde sein Kapital und die versprochenen Ausschüttungen (wieder) erhalten, tangiert sie den Lauf der Verjährungsfrist nicht.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 21.02.2017, 4 Ob 213/16a
- oeba-Slg 2017/2378