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Unberechtigte Kündigung eines Verbraucherkreditvertrags.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Rechtsprechung des OGH, 1439 Wörter
- Seiten 582-583
- https://doi.org/10.47782/oeba201708058201
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inkl MwSt§§ 460a, 466a, 466d, 987, 988, 1434 ABGB; § 12 KSchG. Bei der Prüfung des wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung abzustellen; es sind grundsätzlich nur Umstände bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung bereits vorliegen.
Die Bestimmung des § 12 KSchG erfasst nur Arbeitsverhältnisse und ist auf Erträge aus Wertpapieren keinesfalls anzuwenden.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- oeba-Slg 2017/2371
- OGH, 29.03.2017, 3 Ob 220/16y
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