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Heft 11, November 2017, Band 139
Ist Jherings Wiener Vortrag „Der Kampf um’s Recht“ auch heute noch eine taugliche Grundlage des Rechtsverständnisses?
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Aufsatz, 5826 Wörter
- Seiten 689-696
- https://doi.org/10.33196/jbl201711068901
30,00 €
inkl MwStIm Jahre 1872 hat Rudolf von Jhering in der Wiener Juristischen Gesellschaft einen aufsehenerregenden Vortrag mit dem Titel „Der Kampf um’s Recht gehalten“, der viel Zustimmung, ja Begeisterung ausgelöst hat. Seine wichtigste Aussage besteht darin, dass der Widerstand jedes subjektiv Berechtigten gegen das Unrecht eine moralische Pflicht sei, die gegenüber dem Berechtigten selbst bestehe, deren Einhaltung aber auch für die Rechtsordnung existenziell sei. Bei ihrer Unterlassung stürze das Gesetz zusammen, die Rechtssätze würden lahmgelegt. Die Verwirklichung des Rechts könne nur in einem ständigen Kampf geschehen. Die Durchsetzungspflicht folge aus der Selbstachtung der Person, aber auch aus dem Rechtsgefühl als Urquell allen Rechts. Obwohl diese Thesen Jhering anscheinend noch berühmter gemacht haben, als er schon war, erwecken sie in vielfacher Hinsicht Misstrauen. Der folgende Beitrag findet – bei allem Respekt vor Jherings Bedeutung – wenige seiner Thesen überzeugend und betrachtet die meisten davon als unzulässige Verallgemeinerung eines richtigen Aspekts der Rechtsbetrachtung. Ob Jherings Theorie – außerhalb von Kreisen der Philosophie – jemals einer kritischen Betrachtung standhielt, mag dahinstehen. Heute ist sie wohl kaum mehr eine überzeugende Grundlage für das allgemeine Rechtsverständnis. Der folgende Beitrag gibt den Vortrag wieder, den der Verfasser am 09.03.2017 bei der von der Georg-August-Universität Göttingen und der Jagiellonen Universität Krakau veranstalteten internationalen Konferenz „Struggle for Law and the continental legal tradition“ gehalten hat. Seine Veröffentlichung dient zugleich der Erinnerung an den vor 145 Jahren in Wien von Jhering gehaltenen Vortrag.
- Welser, Rudolf
- Widerstand gegen Unrecht als moralische Pflicht des subjektiv Berechtigten
- Notwendigkeit der Rechtsdurchsetzung
- Pflicht gegen sich selbst
- Öffentliches Recht
- JBL 2017, 689
- Straf- und Strafprozessrecht
- Jherings Wiener Vortrag 1872
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Rechtsgefühl als Urquell allen Rechts
- Rechtsdurchsetzung als Akt der Selbsterhaltung der Person
- Zivilverfahrensrecht
- Kampf um’s Recht
- Selbstbehauptung der Person
- Arbeitsrecht
- Rechtsverwirklichung nur durch ständigen Kampf als Charakteristikum des Rechts
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