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Kein anteiliger Provisionsanspruch bei fehlender Adäquanz der Vermittlungstätigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 37
- Rechtsprechung, 1805 Wörter
- Seiten 142-144
- https://doi.org/10.33196/wobl202403014201
30,00 €
inkl MwStEin (anteiliger) Provisionsanspruch ist zunächst von der allgemeinen Voraussetzung abhängig, dass eine an sich verdienstliche und (mit-)kausale Tätigkeit des Maklers den Abschluss des konkreten Rechtsgeschäfts überhaupt adäquat verursacht hat. Der vom Makler faktisch (mit-)verursachte Vermittlungserfolg muss ihm also bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände auch rechtlich zuzurechnen sein.
- Kothbauer, Christoph
- Miet- und Wohnrecht
- § 6 Abs 5 Satz 2 und 3 MaklerG
- OLG Graz, 5 R 143/21w
- OGH, 06.04.2022, 6 Ob 38/22i, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- LG Klagenfurt, 21 Cg 20/20f
- WOBL-Slg 2024/45
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