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Kothbauer, Christoph

Kein anteiliger Provisionsanspruch bei fehlender Adäquanz der Vermittlungstätigkeit

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Ein (anteiliger) Provisionsanspruch ist zunächst von der allgemeinen Voraussetzung abhängig, dass eine an sich verdienstliche und (mit-)kausale Tätigkeit des Maklers den Abschluss des konkreten Rechtsgeschäfts überhaupt adäquat verursacht hat. Der vom Makler faktisch (mit-)verursachte Vermittlungserfolg muss ihm also bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände auch rechtlich zuzurechnen sein.

  • Kothbauer, Christoph
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 6 Abs 5 Satz 2 und 3 MaklerG
  • OLG Graz, 5 R 143/21w
  • OGH, 06.04.2022, 6 Ob 38/22i, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • LG Klagenfurt, 21 Cg 20/20f
  • WOBL-Slg 2024/45

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