Zur Räumung einer Liegenschaft mit darauf errichteten Superädifikaten
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 37
- Rechtsprechung, 2289 Wörter
- Seiten 135 -138
- https://doi.org/10.33196/wobl202403013501
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Das Eigentum an einem Superädifikat allein verschafft kein dingliches oder obligatorisches Recht zur Benützung einer Liegenschaft. Dass den auf der Liegenschaft befindlichen Bauten Superädifikatscharakter zukommt, kann nicht erfolgreich dem auf Beendigung des Grundbenutzungsverhältnisses gegründeten Anspruch auf Räumung der Liegenschaft entgegengehalten werden. Mit der Räumung geht zwar das Eigentumsrecht am Superädifikat noch nicht auf die Kläger über. Die Erlassung des Übergabsauftrags wird aber nicht dadurch gehindert, dass die Eigentumsübertragung am Superädifikat nicht mit der Räumung zusammenfällt.
- OGH, 22.06.2022, 6 Ob 29/22s, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- § 349 EO
- § 914 ABGB
- § 353 EO
- § 569 ZPO
- § 1115 ABGB
- LG Wiener Neustadt, 19 R 38/21f
- Miet- und Wohnrecht
- § 1114 ABGB
- BG Mödling, 18 C 213/15b
- § 16 KlGG
- § 1497 ABGB
- WOBL-Slg 2024/41
- § 1097 ABGB
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