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Möglichkeit eines vollwirksamen Eintritts in ein Vertragsverhältnis durch konkludente Vereinbarung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 37
- Rechtsprechung, 645 Wörter
- Seiten 138-139
- https://doi.org/10.33196/wobl202403013801
30,00 €
inkl MwStDer Erwerber einer Liegenschaft tritt in den mit dem Voreigentümer geschlossenen Mietvertrag ein, wobei das nicht verbücherte Bestandverhältnis ohne Rücksicht auf andere Vertragsbestimmungen in ein solches von unbestimmter Dauer mit gesetzlicher Kündigungsfrist verwandelt wird. Der Einzelrechtsnachfolger ist an einen Kündigungsverzicht, den sein Vorgänger gegenüber dem Bestandnehmer ausgesprochen hat, daher grundsätzlich nicht gebunden. Jedoch besteht die Möglichkeit eines vollwirksamen Eintritts in ein Vertragsverhältnis auch durch eine konkludent getroffene Vereinbarung zwischen Erwerber und Bestandnehmer. Ein solcher liegt nicht schon dann vor, wenn Bestandzins verlangt oder zum nächstmöglichen Termin nicht gekündigt wird; vielmehr müssten weitere, iSd § 863 Abs 1 ABGB „zwingende“ Umstände vorliegen, die einen solchen konkludenten Eintritt ergeben.
- LG Innsbruck, 2 R 235/21d
- WOBL-Slg 2024/42
- OGH, 23.09.2022, 4 Ob 128/22k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 863 Abs 1 ABGB
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1120 ABGB
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