Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Weitergabe der Wohnung bedeutet nicht zwingend Übertragung eines generellen Kündigungsverzichts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 37
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
350 Wörter, Seiten 122-122

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Weitergabe der Wohnung bedeutet nicht zwingend Übertragung eines generellen Kündigungsverzichts in den Warenkorb legen

Wurde von den Parteien vereinbart, dass nach dem Ableben des eingetretenen Mieters „die Wohnungen an die Hausinhabung zurückfallen“ würden, sofern nicht der eingetretene Mieter zu Lebzeiten das ihm eingeräumte Weitergaberecht ausgeübt haben sollte, dass also eine „Vererbung“ des Hauptmietrechts nur unter den restriktiven Voraussetzungen des MRG möglich sei, gilt der im Mietvertrag mit dem ursprünglichen Mieter vereinbarte generelle Verzicht des Vermieters auf eine Aufkündigung für die Dauer von 99 Jahren nicht auch gegenüber dem eingetretenen Mieter.

  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 38 R 255/22i
  • WOBL-Slg 2024/34
  • OGH, 19.04.2023, 3 Ob 64/23t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 30 Abs 2 Z 5 MRG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice