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wohnrechtliche blätter

Heft 3, März 2024, Band 37

Zum Ausschluss eines Wohnungseigentümers wegen Zahlungsverzugs

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Behauptet der Wohnungseigentümer eine schuldbefreiende gerichtliche Hinterlegung nach § 1425 ABGB, ist verfahrensrechtlich strittig, ob er noch Zahlungen zu leisten hat. Daran ändert sich auch nichts, sollte dem Erlag die behauptete Erfüllungs- und damit Befreiungswirkung mangels der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB tatsächlich nicht zukommen. Auf die Berechtigung der Bestreitung der Zahlungspflicht durch den Wohnungseigentümer oder auch nur deren Erfolgsaussichten kommt es nicht an. Darüber ist vielmehr iSd § 36 Abs 2 WEG 2002 abgesondert mit Beschluss zu entscheiden.

  • OGH, 27.02.2023, 5 Ob 132/22f, Zurückweisung des Rekurses
  • § 36 Abs 1 Z 1 WEG
  • LG Salzburg, 53 R 48/22y
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 36 Abs 1 Z 2 WEG
  • BG Hallein, 2 C 169/21b
  • WOBL-Slg 2024/39
  • § 1425 ABGB
  • § 33 Abs 2 MRG
  • § 33 Abs 3 MRG

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