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Vonkilch, Andreas

Rechtsunwirksamkeit eines unbefristeten Vorkaufsrechts an öffentlich geförderter Eigentumswohnung zugunsten einer Stadtgemeinde

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Das vorliegende Vorkaufsrecht schränkt das Recht des Wohnungseigentümers, durch Veräußerung über seine Anteile (Wohnung) zu verfügen, schon dadurch massiv ein, dass es keine zeitliche Befristung enthält.

Das Interesse der Stadtgemeinde, Spekulationen mit Wohnungen zu verhindern, deren Errichtung öffentlich gefördert worden ist, ist nachvollziehbar und legitim sowie prinzipiell geeignet, die Nutzungs- und Verfügungsrechte von Wohnungseigentümern zu beschränken. Der (unstrittig) unter dem Marktpreis liegende Kaufpreis rechtfertigt es aber nicht, die Rechte der Wohnungseigentümer auf Dauer einzuschränken.

  • Vonkilch, Andreas
  • § 15g WGG
  • § 38 Abs 1 Z 3 WEG
  • OLG Innsbruck, 5 R 67/22z
  • § 1074 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 21.11.2023, 10 Ob 25/23h, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • LG Innsbruck, 11 Cg 48/21p
  • § 38 Abs 2 WEG
  • WOBL-Slg 2024/40
  • § 1078 ABGB

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