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Keine Mäßigung der Maklerprovision nach § 3 Abs 4 MaklerG durch Umstände nach Abschluss der Tätigkeit des Maklers
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 37
- Rechtsprechung, 1899 Wörter
- Seiten 140-142
- https://doi.org/10.33196/wobl202403014001
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inkl MwStDie mit dem Begriff der Verdienstlichkeit umschriebene Qualität und der Erfolg der adäquat kausalen Bemühungen des Maklers für den Geschäftsabschluss wurden als solche dadurch, dass der Makler später bei der Durchsetzung seiner Provisionsforderung unlautere Mittel eingesetzt hat, nicht rückwirkend gemindert.
- Kothbauer, Christoph
- § 6 Abs 1 MaklerG
- WOBL-Slg 2024/44
- § 3 Abs 4 MaklerG
- OLG Wien, 11 R 167/19p
- HG Wien, 42 Cg 92/16v
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 25.05.2022, 8 Ob 82/21y
- § 7 ImmobilienmaklerVO
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