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Heft 7-8, August 2021, Band 34
Keine AGB-Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB bei Austausch des Mustervertrags auf Wunsch des (benachteiligten) Vertragspartners
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 3262 Wörter
- Seiten 307-310
- https://doi.org/10.33196/wobl202107030701
30,00 €
inkl MwStDie Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB greift nicht ein, wenn der benachteiligte Vertragspartner die Klauseln selbst in das Vertragswerk eingeführt hat. Dass diese Klauseln inhaltlich weitgehend mit dem vom anderen Vertragspartner ursprünglich vorgeschlagenen Vertragsentwurf übereinstimmen, ändert daran nichts. Auch wenn somit kein Fall des Abs 3 vorliegt, ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Vertragsklauseln iSd § 879 Abs 1 ABGB unwirksam sein könnten.
- Redaktionshinweis
- § 879 ABGB
- BG Kufstein, 4 C 670/15y
- LG Innsbruck, 2 R 23/17x
- WOBL-Slg 2021/91
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 15.12.2017, 1 Ob 214/17b
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