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Heft 7-8, August 2021, Band 34
Vertragliche Benützungsregelung hinsichtlich notwendig allgemeiner Teile der Liegenschaft unzulässig
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 959 Wörter
- Seiten 293-294
- https://doi.org/10.33196/wobl202107029301
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inkl MwStEine vertragliche Benützungsregelung kann nur verfügbare allgemeine Teile erfassen und scheidet daher dann aus, wenn die allgemeinen Teile notwendig der allgemeinen Benützung dienen. „Notwendig“ allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, denen kraft ihrer Beschaffenheit die Eignung fehlt, selbständig und ausschließlich benützt zu werden. Dabei ist es ausreichend, wenn auch nur ein Teil der Miteigentümer auf die Benützung angewiesen ist, um ihre individuellen oder gemeinschaftlichen Nutzungsrechte ausüben zu können.
- LG Innsbruck, 3 R 197/19w
- OGH, 25.01.2021, 5 Ob 135/20v
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2021/86
- § 17 WEG
- BG Hall in Tirol, 3 C 881/16p
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