


Keine Wirkung des Konkurrenzverbotes gegen Dritte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 787 Wörter, Seiten 528-528
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Das Konkurrenzverbot des § 7 AngG bindet nur den Arbeitnehmer, nicht aber Dritte. Das gilt auch, wenn der Dritte eine GmbH ist, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der (ehemalige) Angestellte ist.
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- § 7 AngG
- WBl-Slg 2020/167
- OLG Wien, 28.08.2019, 133 R 65/19 k-15
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 07.04.2020, 4 Ob 234/19v
Das Konkurrenzverbot des § 7 AngG bindet nur den Arbeitnehmer, nicht aber Dritte. Das gilt auch, wenn der Dritte eine GmbH ist, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der (ehemalige) Angestellte ist.
- § 7 AngG
- WBl-Slg 2020/167
- OLG Wien, 28.08.2019, 133 R 65/19 k-15
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 07.04.2020, 4 Ob 234/19v