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Heft 9, September 2020, Band 34
Urheberrecht: Hochladen eines Films ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers; Begriff der „Adresse“
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 2460 Wörter
- Seiten 519-522
- https://doi.org/10.33196/wbl2020051901
30,00 €
inkl MwStArt 8 Abs 2 lit a der RL 2004/48/EG ist dahin auszulegen, dass der darin genannte Begriff „Adressen“ sich, was einen Nutzer anbelangt, der ein Recht des geistigen Eigentums verletzende Dateien hochgeladen hat, nicht auf die E-Mail-Adresse und Telefonnummer dieses Nutzers sowie die für das Hochladen dieser Dateien genutzte IP-Adresse oder die bei seinem letzten Zugriff auf das Benutzerkonto verwendete IP-Adresse bezieht.
- Art 8 Abs 2 lit a der RL 2004/48/EG des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2020/162
- EuGH, 09.07.2020, Rs C-264/19, Constantin Film Verleih GmbH/YouTube LLC, Google Inc.; Bundesgerichtshof [Deutschland]
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