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Urheberrecht: Hochladen eines Films ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers; Begriff der „Adresse“

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Art 8 Abs 2 lit a der RL 2004/48/EG ist dahin auszulegen, dass der darin genannte Begriff „Adressen“ sich, was einen Nutzer anbelangt, der ein Recht des geistigen Eigentums verletzende Dateien hochgeladen hat, nicht auf die E-Mail-Adresse und Telefonnummer dieses Nutzers sowie die für das Hochladen dieser Dateien genutzte IP-Adresse oder die bei seinem letzten Zugriff auf das Benutzerkonto verwendete IP-Adresse bezieht.

  • Art 8 Abs 2 lit a der RL 2004/48/EG des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/162
  • EuGH, 09.07.2020, Rs C-264/19, Constantin Film Verleih GmbH/YouTube LLC, Google Inc.; Bundesgerichtshof [Deutschland]

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