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Krankenstände als Kündigungsgrund

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Krankenstände des Arbeitnehmers können einen personenbezogenen Kündigungsgrund bilden. Entscheidend ist, ob ein verständiger und sorgfältiger Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass Krankenstände in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu erwarten sind.

Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner sozialen Gestaltungspflicht versuchen, den Arbeitnehmer auf einem seiner geminderten Arbeitskraft entsprechenden Arbeitsplatz zu verwenden.

  • WBl-Slg 2019/65
  • § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien, 27.09.2018, 7 Ra 69/18w-69
  • OGH, 28.11.2018, 9 ObA 123/18f

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