Zum Hauptinhalt springen

Umweltschutz: Ungültigkeit einer Bestimmung der VO über die Überwachung von Treibhausgasemissionen

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Art 49 Abs 1 UnterAbs 2 und Anhang IV Abschnitt 20 Unterabschnitt B der VO (EU) Nr 601/2012 sind insoweit ungültig, als sie das zum Zweck der Herstellung von gefälltem Kalziumkarbonat an eine andere Anlage weitergeleitete Kohlendioxid (CO2) unabhängig davon, ob es in die Atmosphäre freigesetzt wird oder nicht, systematisch in die Emissionen der Anlage zur Herstellung von Soda einbeziehen.

  • EuGH, 06.02.2019, Rs C-561/18, (Solvay Chemicals GmbH/Bundesrepublik Deutschland; Verwaltungsgericht Berlin [Deutschland])
  • WBl-Slg 2019/60
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 49 Abs 1 UnterAbs 2 und Anhang IV Abschnitt 20 der VO (EU) Nr 601/2012 der Kom vom 21. Juni 2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gem der RL 2003/87/EG des EP und des Rates

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!