


Missachtung formaler Verpflichtungen beim grenzüberschreitenden Arbeitseinsatz
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 6
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1834 Wörter, Seiten 433-435
20,00 €
inkl MwSt




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Bei der Bezeichnung des Unternehmens, für welches der Beschuldigte verantwortlich ist, handelt es sich nicht um ein wesentliches Tatbestandselement iSd § 44a Z 1 VStG, sodass der Fehler der belangten Behörde bei der Benennung der juristischen Person, für die der Beschwerdeführer gem § 9 VStG verantwortlich ist, auch nach Verstreichen der Verfolgungsverjährungsfrist noch zulässig war. Solcherart stellt es auch keine Überschreitung der Sache des Verfahrens dar, wenn das Gericht den Beschuldigten als nach § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich Verantwortlichen für eine andere Gesellschaft als jene in Anspruch nimmt, für welche er im behördlichen Straferkenntnis verantwortlich gemacht worden war.
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- § 9 Abs 1 VStG
- § 44a VStG
- § 9 Abs 7 VStG
- § 22 Abs 1 LSD-BG
- ZVG-Slg 2019/83
- VwG Wien v/ 26.4.2019, VGW-041/046/12485/2018
- § 31 Abs 2 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Bei der Bezeichnung des Unternehmens, für welches der Beschuldigte verantwortlich ist, handelt es sich nicht um ein wesentliches Tatbestandselement iSd § 44a Z 1 VStG, sodass der Fehler der belangten Behörde bei der Benennung der juristischen Person, für die der Beschwerdeführer gem § 9 VStG verantwortlich ist, auch nach Verstreichen der Verfolgungsverjährungsfrist noch zulässig war. Solcherart stellt es auch keine Überschreitung der Sache des Verfahrens dar, wenn das Gericht den Beschuldigten als nach § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich Verantwortlichen für eine andere Gesellschaft als jene in Anspruch nimmt, für welche er im behördlichen Straferkenntnis verantwortlich gemacht worden war.
- § 9 Abs 1 VStG
- § 44a VStG
- § 9 Abs 7 VStG
- § 22 Abs 1 LSD-BG
- ZVG-Slg 2019/83
- VwG Wien v/ 26.4.2019, VGW-041/046/12485/2018
- § 31 Abs 2 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht