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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verstoß von Verwaltungsstrafbestimmungen (§ 7d AVRAG und § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 AuslBG) gegen freien Dienstleistungsverkehr gemäß Art 56 AEUV
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 6
- Judikatur - Verfahrensrecht, 2750 Wörter
- Seiten 440-444
- https://doi.org/10.33196/zvg201905044001
20,00 €
inkl MwStDer Dienstleistungsfreiheit nach Art 56 AEUV steht eine nationale Regelung entgegen, die für den Fall der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen und auf die Bereithaltung von Lohnunterlagen die Verhängung von Geldstrafen vorsieht,
die einen im Vorhinein festgelegten Betrag nicht unterschreiten dürfen,
die für jeden betreffenden Arbeitnehmer kumulativ und ohne Beschränkung verhängt werden,
zu denen im Fall der Abweisung einer gegen den Strafbescheid erhobenen Beschwerde ein Verfahrenskostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Strafe hinzutritt und
die im Fall der Uneinbringlichkeit in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden.
- Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 1024/2012
- § 52 Abs 2 VwGVG
- ZVG-Slg 2019/86
- § 52 Abs 1 VwGVG
- EuGH, 12.09.2019, C-64/18C-140/18C-146/18C-148/18
- § 28 Abs 1 AuslBG
- Art 56 AEUV
- Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern
- § 7d AVRAG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 7i Abs 4 AVRAG
- Art 49 GRC
- Art 47 GRC
- Richtlinie 2006/123/EG
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