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Verstoß von Verwaltungsstrafbestimmungen (§ 7d AVRAG und § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 AuslBG) gegen freien Dienstleistungsverkehr gemäß Art 56 AEUV

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 6
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
2750 Wörter, Seiten 440-444

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Verstoß von Verwaltungsstrafbestimmungen (§ 7d AVRAG und § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 AuslBG) gegen freien Dienstleistungsverkehr gemäß Art 56 AEUV in den Warenkorb legen

Der Dienstleistungsfreiheit nach Art 56 AEUV steht eine nationale Regelung entgegen, die für den Fall der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen und auf die Bereithaltung von Lohnunterlagen die Verhängung von Geldstrafen vorsieht,

die einen im Vorhinein festgelegten Betrag nicht unterschreiten dürfen,

die für jeden betreffenden Arbeitnehmer kumulativ und ohne Beschränkung verhängt werden,

zu denen im Fall der Abweisung einer gegen den Strafbescheid erhobenen Beschwerde ein Verfahrenskostenbeitrag in Höhe von 20 % der verhängten Strafe hinzutritt und

die im Fall der Uneinbringlichkeit in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden.

  • Richtlinie 2014/67/EU zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 1024/2012
  • § 52 Abs 2 VwGVG
  • ZVG-Slg 2019/86
  • § 52 Abs 1 VwGVG
  • EuGH, 12.09.2019, C-64/18C-140/18C-146/18C-148/18
  • § 28 Abs 1 AuslBG
  • Art 56 AEUV
  • Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern
  • § 7d AVRAG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 7i Abs 4 AVRAG
  • Art 49 GRC
  • Art 47 GRC
  • Richtlinie 2006/123/EG

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